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Bitte verständigen Sie den Amtstierarzt, den örtlichen Tierschutz- verein oder die Polizei. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.

Nicht wegschauen, sondern helfen!

Offener Brief von VIER PFOTEN

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann,

sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

anlässlich der gestern im Steiermärkischen Landtag beschlossenen Novelle zum Naturschutzgesetz (Beschluss: Einl.Zahl: 570/6), welche künftig mittels Verordnung die Tötung von laut EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409 EWG) geschützten Vogelarten erlaubt, möchten wir Sie mit Nachdruck auffordern, innerhalb der vorgesehenen Einspruchsfrist von diesem Recht Gebrauch zu machen und Veto einzulegen.

 

Die Begründungen, die dieser Novelle zugrunde liegen, sind aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar und durch nichts verifiziert. Verwaltungstechnischer Aufwand für Einzelbescheide kann und darf nicht als Argument dienen, um „unerwünschte Tiere“ aus dem Verkehr zu ziehen. Diese Maßnahme dient weder dem Artenschutz noch ist sie dem Naturschutz dienlich, wie von den zuständigen Landesräten behauptet wird.

 

In diesem Sinne bitten wir Sie, dieser Novelle nicht zuzustimmen und zeichnen im Namen vieler besorgter BürgerInnen

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Johanna Stadler

Geschäftsführerin

0664 122 10 51

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

Linke Wienzeile 236, 1150 Wien

22.6.2011

 

 

 

 

 

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